Deckelung Gas-/Wärmepreis

Die von der Bundesregierung eingesetzte Experten-Kommission Gas und Wärme hat mit ihrem Abschlussbericht vom 31. Oktober 2022 Vorschläge erarbeitet, wie Letztverbraucher schnell und spürbar von den durch den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine verursachten erheblichen Preissteigerungen entlastet werden können.

Die Kommission sieht eine zweistufige Lösung vor:

1.

Die erste Stufe, eine Entlastung an Gas- und Wärmekunden im Dezember 2022 („Dezember-Soforthilfe“), wurde mit dem Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme schon im November 2022 umgesetzt. Die Höhe der Entlastung entspricht der Abschlagszahlung für den Monat September 2022. Unser Wärmeversorger, die Hegau Immobilien Service & Management GmbH, hat diese Entlastung Ende November bei der KfW beantragt und im Dezember erhalten. Die Gutschrift des Entlastungsbetrages erfolgt mit der Nebenkostenabrechnung für das Abrechnungsjahr 2022. Der Entlastungsbetrag wird in der Nebenkostenabrechnung separat ausgewiesen, da er ab einem Jahreseinkommen von 72.000 € versteuert werden muss.
Die Entlastung wird aus Mitteln der Bundesrepublik Deutschland finanziert.

2.

Mit den Gesetzen zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme (Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz – EWPBG) sowie zur Einführung einer Strompreisbremse (Strompreisbremsegesetz – StromPBG) hat der Gesetzgeber nunmehr auch die zweite Stufe der Einführung von Energiepreisbremsen für Strom-, Gas- und Wärmekunden umgesetzt.
Ab März 2023 wird der Wärmepreis für 80 % des Verbrauchs auf 9,5 Cent gedeckelt. Die Strompreisbremse deckelt den Preis für 80 % des Stromverbrauchs auf 40 Cent pro Kilowattstunde. Für die restlichen 20 % des Verbrauchs gilt für Wärme und Strom jeweils der Vertragspreis. Die Entlastungen wirken auf die Monate Januar und Februar 2023 zurück und sollen bis zum 30. April 2024 gewährt werden. Sofern etwaige Entlastungsbeträge aufgrund des gedeckelten Wärmepreises entstehen, erfolgt die Gutschrift mit der Erstellung der Nebenkostenabrechnung für das Abrechnungsjahr 2023.
Die Entlastung wird aus Mitteln der Bundesrepublik Deutschland finanziert.

Pflichthinweis zum kostenmindernden Nutzen von Energieeinsparungen
In dieser Situation ist es umso wichtiger, sparsam mit Energie umzugehen. In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen – zum Beispiel die Heizung herunterdrehen, wenn niemand zu Hause ist, Stoßlüften statt Dauerlüftung und beim Duschen auf Dauer und Temperatur achten. Zudem sollte jeder überlegen, ob es nicht auch ein oder zwei Grad weniger im Zimmer tun. Jedes Grad weniger heizen verbraucht sechs Prozent weniger Energie und Geld und jede eingesparte Kilowattstunde schont den eigenen Geldbeutel.